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Gesetzliche Informationen touristische Vermietung



1. Real Decreto 1312/2024 – Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen

Was ist das Real Decreto 1312/2024?

Das Real Decreto 1312/2024 regelt das Verfahren zur Beantragung einer eindeutigen Registrierungsnummer, die jeder Immobilie oder einem Teil davon zugewiesen wird, die zur Kurzzeitvermietung angeboten wird. Ab dem 1. Juli 2025 dürfen Unterkünfte nur noch auf Online-Plattformen wie Airbnb, Booking.com, VBRO etc. inseriert werden, wenn diese eine gültige Registrierungsnummer aufweisen.

Wann wird das Real Decreto 1312/2024 vollstreckbar?

Die Verpflichtungen gemäß dem Real Decreto 1312/2024 sind ab dem 1. Juli 2025 vollständig bindend.

Für wen ist das Real Decreto 1312/2024 verpflichtend?

Das Dekret betrifft sowohl Gastgeber:innen als auch Online-Plattformen, die Kurzzeitvermietungen anbieten oder inserieren. Ein Gastgeber im Sinne dieses Dekrets ist eine natürliche oder juristische Person, die eine Kurzzeitvermietung über eine Online-Plattform entgeltlich anbietet, sei es auf beruflicher oder nichtberuflicher Basis.

Definition der Kurzzeitvermietung:

Unter Kurzzeitvermietung fallen alle regelmäßigen oder unregelmäßigen Vermietungen von Einheiten für touristische oder ähnliche Zwecke, die eine entgeltliche Entschädigung erhalten, einschließlich sogenannter „Saisonvermietungen“. Auch Privatzimmer sind in diese Definition eingeschlossen und müssen mit einer nationalen Registrierungsnummer versehen werden.

Verpflichtungen des Gastgebers gemäß dem Real Decreto 1312/2024:

1. Registrierungsnummer beantragen: Gastgeber müssen eine Registrierungsnummer erhalten, um ihre Unterkunft auf Online-Plattformen anbieten zu können. 

2. Aktualisierung der Unterkunftsinformationen: Änderungen müssen regelmäßig aktualisiert werden, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.

3. Kooperationspflicht: Auf Anfragen der zuständigen Behörden müssen die Gastgeber die notwendigen Informationen bereitstellen.

Welche Informationen sind zur Beantragung der Registrierungsnummer erforderlich?

- Die Registrierungsnummer wird beantragt, indem folgende Informationen zur Verfügung gestellt werden:

- Die genaue Adresse der Unterkunft und die Katasternummer

- Art der Unterkunft und maximale Anzahl der Gäste

- Dokumente, die die Einhaltung regionaler und lokaler Vorschriften belegen

- Angaben zum Gastgeber (natürliche oder juristische Person)

Weitere Details entnehmen Sie bitte Artikel 9.2 des Real Decreto 1312/2024.

Wie erhalte ich die Registrierungsnummer?

Die Registrierung erfolgt über das folgende Online-Formular:

Formular  

Was passiert, wenn der Antrag falsche Angaben enthält?

Sollten Mängel im Antrag oder den Unterlagen festgestellt werden und diese nicht innerhalb von sieben Werktagen behoben werden, wird die Registrierungsnummer gesperrt. In diesem Fall sind die Plattformen verpflichtet, Inserate mit dieser Nummer zu entfernen oder zu deaktivieren.

Muss ich eine Registrierungsnummer beantragen, wenn ich nicht in Spanien wohne?

Ja, auch wenn Sie nicht in Spanien ansässig sind, müssen Sie für Ihre Kurzzeitvermietung eine Registrierungsnummer beantragen, um auf den Plattformen werben zu können.

Was passiert, wenn ich keine Registrierungsnummer erhalte?

Wenn Sie keine Registrierungsnummer erhalten, wird Ihre Unterkunft nicht mehr auf den Online-Plattformen beworben. Die Plattformen sind verpflichtet, Inserate ohne gültige Registrierungsnummer zu entfernen oder zu deaktivieren.

Kosten der Registrierungsnummer:

Die Beantragung der Registrierungsnummer ist kostenpflichtig. Die Gebühr beträgt 27 Euro (zzgl. Steuern).




2. Meldegesetz für die Beherbergung von Personen: Real Decreto 933/2021

Mit der Einführung des Real Decreto 933/2021 – sind ab dem 02.12.2024 nicht nur Immobilienbesitzer, sondern auch Anbieter von Ferienunterkünften verpflichtet, umfassende Informationen über ihre Gäste, die von Ihnen genutzten Domizile, die Aufenthaltsdauer und die finanziellen Transaktionen zu sammeln und dem Ministerio del Interior (Innenministerium) bereitzustellen.

Für diesen Zweck hat das Ministerio del Interior eine Online-Plattform namens SES Hospedajes (deutsch: Beherbergung) eingeführt.

Vor der Nutzung müssen sich Vermieter hier anmelden sowie persönliche Daten und Informationen zu den von ihnen angebotenen Unterkünften hinterlegen.

Bei jeder Buchung ist es erforderlich Angaben der Gäste an die Online-Plattform des Ministerio del Interior zu übermitteln.

Hospedaje SES

Real Decreto 933/2021

Das Gesetz legt in seinem Artikel 25.1 fest, dass jede natürliche oder juristische Person die Aktivitäten ausübt, welche für die öffentliche Sicherheit relevant sind wie z.B. die Beherbergung von Personen (in privaten Ferienunterkünften, Hotels, Campingplätzen etc). zur Dokumentenregistrierung und Informationspflicht gemäß den geltenden Bestimmungen gegenüber dem Ministerio del Interior (Innenministerium) verpflichtet ist.

Zudem muss der Eigentümer der Unterkunft diese Daten auch den Behörden separat melden. Diese Verpflichtung gilt für alle Gastgeber von Immobilien in Spanien und somit auch für die Kanarischen Inseln und die Balearen.

Wo muss ich meine Unterkunft registrieren, um die personenbezogenen Daten und Aufenthalte meiner Gäste zu melden?

Die Übertragung der Daten erfolgt auf der Website des spanischen Ministerio del Interior (Innenministerium).

Um sich zu registrieren benötigt man ein certificado digital, den sogenannten cl@ve. Unter dem folgenden Link können Sie nachlesen, wie Sie den cl@ve beantragen.

Information cla@ve

Sollten Sie Ihre Ferienimmobilie bisher noch nicht registriert haben oder aber Ihnen fehlen die Zugangsvoraussetzungen, wie z.B. das digitale Zertifikat, empfehlen wir Ihnen Ihren Steuerberater zu kontaktieren.

Cl@ve digital

Welche Daten müssen wann gemeldet werden?

Wenn die Buchung/Reservierung direkt bei dem Eigentümer der Ferienimmobilie erfolgt, muss dieser zwei Meldungen an das Ministerio del Interior (Innenministerium) vornehmen.

1. Datenübermittlung bei Buchung 

Sollte die Buchung/Reservierung nicht über einen externen Anbieter/Vermittler, sondern direkt bei dem Eigentümer der Ferienimmobilie getätigt werden, muss dieser innerhalb von 24 Stunden nach der Buchung/Reservierung dem Ministerio del Interior (Innenministerium) die folgenden Daten melden:

Betriebsdaten

Adresse 

Postleitzahl

Name der Gemeinde

Land

Code der Unterkunft (Codigo establecimiento)

Vertrag

Referenz (Reservierungs-ID)

Vertragsdatum (Formalisierung der Reservierung)

Ankunftsdatum und Abreisedatum

Anzahl der Personen

Zahlungen

Zahlungsart (Bargeld, Karte, Überweisung, Mobiltelefon, Sonstiges)

Reiseteilnehmer (Alle Personen)

Rolle (Eigentümer oder Reisender)

Name

Nachname 1

Nachname 2 (nur bei spanischen Namen)

Telefon

Email

2. Datenübermittlung bei Anreise 

Der Inhaber der Ferienimmobilie muss seinen Gästen bei Anreise ein von ihm selbst erstelltes Formular mit den geforderten Daten des Ministerio del Interior (Innenministerium) vorlegen, welches von seinen Gästen ausgefüllt und unterschrieben werden muss. Die auf dem Formular erfassten Daten muss der Inhaber der Ferienimmobilie innerhalb von 24 Stunden an das Ministerio del Interior (Innenministerium) übermitteln:

Betriebsdaten

Code der Unterkunft (Codigo establecimiento)

Vertrag

Referenz (Reservierungs-ID)

Vertragsdatum (Formalisierung der Reservierung)

Ankunftsdatum und Abreisedatum

Anzahl der Personen

Anzahl der Zimmer

Internet

Zahlungen

Zahlungsart (Bargeld, Karte, Überweisung, Mobiltelefon, Sonstiges)

Zahltag

Teilzahlung

Kontoinhaber

Ablaufdatum der Karte

Reiseteilnehmer (Alle Personen)

Rolle (Eigentümer oder Reisender)

Name

Nachname 1

Nachname 2 (nur bei spanischen Namen)

Art des Dokuments

Dokumentennummer

Geburtsdatum

Staatsangehörigkeit

Geschlecht

Adresse

Ort

Postleitzahl

Land

Telefon

Telefon 2

Email

Verhältnis zwischen den Reisenden (falls einer von ihnen minderjährig ist)

Sanktionen Meldepflicht

Das Übermitteln inkorrekter Gästeinformationen, das Versäumen der Übermittlung oder das verspätete Übermitteln von Daten wird als geringfügiger Verstoß angesehen, wofür Strafen zwischen 100 Euro und 600 Euro pro nicht gemeldeter Daten verhängt werden.

Wer sich nicht ordnungsgemäß als Anbieter von Übernachtungsmöglichkeiten anmeldet und/oder keine Gästedaten an die zuständigen Stellen weiterleitet, begeht eine schwerwiegende Regelverletzung. Hierfür können Strafen von 601 Euro bis 30.000 Euro pro nicht gemeldeter Daten auferlegt werden.

Grundlegend ist festzuhalten: Gäste, die nicht die erforderlichen Identifikationsdaten vorweisen, dürfen die jeweilige Unterkunft nicht beziehen.